Paragraphen Dschungel

Ihre Steuererklärung und die Behörden bringen Sie auf die Palme? Sie wollen sich weder mit KeSt, KöSt noch USt abgeben? Sie sprechen kein juristisch und waren noch nie ein Zahlentyp? 

Kurz: Sie wollen raus aus dem Paragraphen-Dschungel?

MAG. (FH) PATRICK FRANTA

Steuerberatung für Praktiker

 Beratung auf Augenhöhe

Professioneller Perfektionismus

Leidenschaft für Zahlen

Über 20 Jahre Berufserfahrung

 

Effizient beraten.

Erfolgreich wachsen.

EUs und KMUs

Ich kenne die spezifischen Herausforderungen kleiner Betriebe aus erster Hand.

 

Einzelunternehmen, Selbstständige und KMUs unterstütze ich mit praxisnahem Know-how, effizienten Tools und klaren Strukturen - inklusive verlässlicher Korrespondenz mit den Behörden.

Vereine

Auch Vereine funktionieren wie kleine Unternehmen, oft jedoch mit wenig Zeit oder Personal für saubere Finanzen. 

 

Als aktives Vereinsmitglied und ehemaliger Rechnungsprüfer bringe ich Insider-Wissen, Sport-Erfahrung und einen klar strukturierten Zugang mit.

Neugründung

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist groß -  ich mache ihn etwas kleiner. 

 

Mit fundierter Beratung von Anfang an begleite ich angehende Einzel-, Klein- und Mittelunternehmen bei Finanzen, Prozessoptimierung und  Digitalisierung inkl. Software-Auswahl - für einen stabilen und zukunftssicheren Start.

Steuern.

Gründung.

Buchhaltung.

 

 

MEINE LEISTUNGEN

Als praktisch veranlagter Steuerberater in Maria Enzersdorf nahe Mödling berate und begleite ich Sie in allen buchhalterischen und steuerlichen Angelegenheiten.

 

Auch bei Fragen zur Unternehmensgründung und Prozessdigitalisierung bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. 

Erstberatung zum Nulltarif

Prozessoptimierung

Analyse der Ist-Situation und Sondierungsgespräch für den gemeinsamen Weg

Digitalisierung

Erhebung Status Quo und Identifikation von Möglichkeiten zur Digitalisierung

Gründung

Beratung von EUs und KMUs zum steuerlich optimierten Sprung in die Selbstständigkeit

Digital.

Optimiert.

Maßgeschneidert.

 

MEINE PROZESSE

Nutzen Sie die allgegenwärtige Digitalisierung zu Ihrem Vorteil — ich unterstütze Sie bei der Identifikation von Optimierungspotenzialen und der Auswahl geeigneter Software-Lösungen. 

Kundenstimmen

Umfassendes Know-how, akribische Arbeitsweise, hohe Flexibilität. Besonders hilfreich sind die kurzen Reaktionszeiten bei Fragen und Anliegen. Sehr angenehme Zusammenarbeit. 

Andreas M.

(Generalsekretär Verein)

Steuerrelevante Aspekte werden vorab besprochen und optimiert. Fragen werden per App umgehend beantwortet. Ergebnis: mehr Zeit für mein Business und zugleich Geld gespart. Danke dafür! 

Peter S.

(Einzelunternehmer)

Top Beratung mit modernen, digitalen Prozessen, die mir im Alltag viel Zeit sparen. Die Zusammenarbeit ist absolut professionell, praxisorientiert und gleichzeitig sehr wertschätzend.

Bianca F.

(Geschäftsführung, GmbH)

Diskret.

Pragmatisch.

Perfektionistisch.

MEINE ARBEITSWEISE

Bei mir erhalten Sie keine theoretischen Abhandlungen in juristischem Kauderwelsch. Ich biete Ihnen stets respektvolle Beratung - von einem Praktiker für Praktiker.

 

Mein unverbesserlicher Perfektionismus findet Hand in Hand mit meiner langjährigen Erfahrung stets die beste Lösung für Ihr Problem, sei es Unternehmensgründung, Steuererklärung oder Buchhaltung. 

Zuverlässig. Proaktiv. Verständlich.

MEINE KOMMUNIKATION

Sie können sich auf mich verlassen! Bei mir ist Steuerberatung keine Holschuld meiner Klienten. Ich kümmere mich fokussiert und aktiv um Ihre Anliegen, liefere aktuelle, sofort umsetzbare Steuerempfehlungen und gebe regelmäßig Tipps, damit die Steuer nicht zur Last wird. 

Steuerlich immer up to date sein?

 

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Steuer-News

Mai 2026

 

Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9% für Nahrungsmittel – Auswirkungen auf Registrierkassen

 

Mit 1.7.2026 wird für bestimmte Nahrungsmittel (zB Brot, Butter oder Gemüse) ein neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9% eingeführt. Neben der inhaltlichen Komplexität bringt dies auch technische Herausforderungen – insbesondere für Registrierkassen. Unternehmen sollten daher zeitnah handeln.

 

Komplexe Abgrenzung im Detail

 

Der neue Steuersatz gilt für ausgewählte Nahrungsmittel gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN), etwa für Brot, Butter oder Gemüse. Die Einstufung ist jedoch keineswegs trivial: So kann bei Laugengebäck etwa der Fettgehalt der Trockenmasse darüber entscheiden, ob 4,9% zur Anwendung kommen. Der Steuersatz hängt damit faktisch von Rezeptur und Analyse ab.

 

Auch zusammengesetzte Produkte sorgen für Abgrenzungsprobleme. Laut BMF-Information unterliegt beispielsweise eine frisch zubereitete Wurstsemmel einheitlich dem Steuersatz von 10%, selbst wenn die Einzelbestandteile getrennt ausgewiesen werden. Gleiches gilt für die Buttersemmel: Obwohl Butter und Semmel für sich betrachtet begünstigt wären, kommt insgesamt kein 4,9%-Satz zur Anwendung.

 

Zusätzlich ist klargestellt, dass Restaurationsumsätze vom ermäßigten Steuersatz ausgeschlossen sind. Wird ein Gebäckstück über die Theke verkauft, liegt eine begünstigte Lieferung vor. Erfolgt jedoch ein Verzehr vor Ort – etwa gemeinsam mit Kaffee an einem Stehtisch –, ist die gesamte Leistung als Restaurationsumsatz mit 10% zu versteuern.

 

Technische Herausforderungen für Registrierkassen

 

  • Die RKSV kennt bislang keinen dritten ermäßigten Steuersatz neben 10% und 13%.

  • Erstmals handelt es sich um einen nicht ganzzahligen Steuersatz, während bisher häufig mit ganzzahligen Datentypen gearbeitet wurde.

  • Kassensoftware, QR-Code-Zuordnungen sowie Beleg- und Formularlayouts müssen angepasst werden.

  • Rundungsfragen können auftreten, etwa bei der Darstellung auf dem Kassenbon.

 

Diese Anpassungen betreffen in vielen Fällen direkt die Kassenhersteller und sollten frühzeitig abgestimmt werden, da die kurze Umsetzungsfrist bis zum 01.07.2026 zu Engpässen führen kann.

 

Unterschiedliche Steuersätze für denselben Artikel


Eine weitere Herausforderung ergibt sich daraus, dass ein und derselbe Artikel unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen kann. Ein typisches Beispiel ist die Semmel: Wird sie über die Theke verkauft, können 4,9% gelten, beim Verzehr vor Ort hingegen 10%.

Bisher bestand meist eine eindeutige Zuordnung zwischen Artikel und Steuersatz. Künftig sind flexiblere Lösungen erforderlich. Eine Möglichkeit wäre die Anlage separater Artikel (zB „Semmel zum Mitnehmen“ und „Semmel zum Verzehr vor Ort“). Bei lagergeführten Waren kann dies jedoch zu Problemen führen, da Bestände zusammengeführt werden müssen.

Alternativ müsste das Kassensystem in der Lage sein, beim Verkauf desselben Artikels unterschiedliche Steuersätze zuzuordnen. Diese Funktion ist derzeit nicht in allen Systemen vorhanden. Betroffene Unternehmen sollten daher rechtzeitig prüfen, ob ihre Kassensoftware diese Anforderungen erfüllt – andernfalls kann eine Umstellung notwendig werden.

 

Fragen dazu? Kontakt

Mai 2026

 

Steuertermine im Juni 

 

Am 15. Juni 2026 sind folgende Abgaben fällig:

  • Umsatzsteuer, Vorauszahlung für April 2026

  • Werbeabgabe für April 2026

  • Digitalsteuer vom Entgelt für Onlinewerbung für April 2026

  • Lohnsteuer für Mai 2026

  • Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Mai 2026

  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Mai 2026

  • Kommunalsteuer für Mai 2026

 

Fragen dazu? Kontakt

März 2026

 

Gründerbonus auf 250 Euro erhöht


Gute Nachrichten für Unternehmensgründer:innen: Der Gründerbonus der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen wurde von bisher 200 Euro auf 250 Euro erhöht.

 

Beantragung unter www.gründerbonus.at

 

Fragen dazu? Kontakt

März 2026

 

Aktuelle Gesetzesentwürfe des BMF in Begutachtung: 

 

  • Bundesgesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994
    Mit dieser Gesetzesnovelle soll die von den Regierungsparteien beschlossene Senkung der Umsatzsteuer ab 1. Juli 2026 auf ausgewählte Grundnahrungsmittel umgesetzt werden.

 

  • Änderung der Registierkassensicherheitsverordnung
    Durch die Änderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung sollen die technischen Sicherheitseinrichtungen in Registrierkassen an den neuen USt-Satz iHv 4,9% angepasst werden.


Die Begutachtung und die Finalfassungen sind abzuwarten.

 

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